Die Deutschsprachige SAP-Anwendergruppe (DSAG) hat ihre Empfehlungen zur Anwendung des Datenzugriffs (GoBD/GDPdU) durch die Finanzverwaltung überarbeitet und inhaltlich die aktualisierten Grundsätze des Bundesministeriums für Finanzen vom 14.11.2014 berücksichtigt. Der rund 150 Seiten starke Leitfaden ist das Ergebnis von Expertenanalysen aus den Fachbereichen IT, Steuern, Finanzen und Revision von Mitgliedsfirmen verschiedener Branchen und adressiert Nutzer der SAP Business Suite, der Branchenlösungen, SAP Business One und SAP Business ByDesign.
Praxisleitfaden für SAP Außenprüfungen durch Finanzamt
Die DSAG will mit dem Leitfaden SAP-Anwender für das Thema Datenzugriff sensibilisieren und Ratschläge für Außenprüfungen geben. In der Handlungsempfehlung wird das zwischenzeitlich erweiterte SAP-Lösungsportfolio kommentiert. Ferner wird die praktische Anwendung des Datenzugriffsrechts der Finanzverwaltung erläutert. Neben Anregungen aus den DSAG-Mitgliedsfirmen sind Hinweise aus den Reihen der Finanzverwaltung in das Lösungskonzept eingeflossen. Zudem liegen praktische Erfahrungen mit Außenprüfungen zum digitalen Zugriff aus mehreren Bundesländern vor.
Praxisleitfaden „SAP Außenprüfung GDPdU / GoBD“ herunterladen
Weiterführende Informationen:
GoBD: Die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ enthalten u.a. Angaben zu Belegwesen, Aufzeichnung von Geschäftsvorfällen, zur Datensicherheit und zum Datenzugriff durch steuerliche Außenprüfungen. Sie sind für alle Veranlagungszeiträume, die nach dem 31.12.2014 beginnen, anzuwenden.
GDPdU: Die „Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen“ enthalten Regeln zur Aufbewahrung digitaler Unterlagen und zur Mitwirkungspflicht der Steuerpflichtigen im Rahmen von steuerlichen Außenprüfungen. Sie behalten ihre Gültigkeit für Veranlagungszeiträume bis 31.12.2014.