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SEPA Einführung soll vom 1. Februar auf den 1. August 14 verschoben werden

Die EU-Kommission hat beschlossen, die verpflichtende Nutzung des europäischen Überweisungs- und Lastschriftverfahrens SEPA auf den 1. August 2014 zu verschieben. Das Europäische Parlament und der EU-Rat müssen diesem Vorschlag der EU-Kommission allerdings noch zustimmen. Nach Bekanntgabe des Vorschlags formierte sich Widerstand von Bundesregierung, Notenbanken und Wirtschaftsverbänden.

Am 22. Januar einigten sich die Entscheider aus den EU-Gremien darauf, diesem Vorschlag zuzustimmen und die Verlängerung der Frist im Februar 2014 rückwirkend formal zu beschließen. Danach müssen auch alle Mitgliedsstaaten zustimmen, was offenbar sichergestellt sein soll.

Ursprünglich war der 1. Februar als Stichtag der Einführung vorgesehen. Mit dem neuen Vorschlag soll die Übergangsfrist für Überweisungen und Lastschriften bis zum 1. August 2014 verlängert werden. Die Banken dürften dadurch Zahlungen mit den alten Angaben – also Bankleitzahl und Kontonummer – abwickeln, auch wenn IBAN / BIC nicht angegeben sind. Insbesondere bei der Lastschrift-Umstellung besteht offenbar noch großer Umstellungsbedarf. Laut EZB habe Ende November erst rund ein Viertel der Unternehmen auf das neue Verfahren umgestellt.

Wichtig: Das Lastschriftverfahren per Abbuchungsauftrag wird – wie ursprünglich vorgesehen – zum 1. Februar 2014 eingestellt.

Weiterführende Informationen:

Kostenloses Webinar am 30. Januar 2014: „SEPA 2.0 – Aktuelle Entwicklungen im europäischen Zahlungsverkehr“

Mitteilung des Bundesfinanzministeriums vom 22. Januar 2014: Empfehlung Deutscher SEPA Rat

Jörg Siebert, SAP Berater und Buchautor von SEPA & SAP , meint dazu: „Seit rund sechs Jahren befinden wir uns in der Übergangsphase vom nationalen Zahlungsträger Überweisung bzw. Lastschrift hin zu SEPA Credit Transfer und SEPA Direct Debit. Anfangs hat man auf die Freiwilligkeit der Firmen gebaut und kein Enddatum festgelegt. Als man sich wunderte, warum nur wenige Firmen zu einer Umstellung bereit waren, kam man einige Jahre später zur Einsicht, doch ein Projektende festlegen zu müssen.

Bereits im Januar 2013 wurde ich gefragt, wann es zu einer Verschiebung dieses SEPA Termins kommen wird. Kurz vorher könnte es nun soweit sein. Natürlich darf es zu keiner Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz nur aufgrund von SEPA kommen. Hier hilft eventuell die zusätzliche Zeit, wenn es diese in Deutschland geben wird. Die Ignoranz von Unternehmen und Vereinen, die letzte Stufe des europäischen Zahlungsverkehrs zu realisieren, würde somit belohnt. Anstatt viele verschiedene SAP Hinweise zur Mandatsverwaltung kurzfristig einzuspielen, hätte man nun eventuell doch die Zeit für das nächste Support Package gehabt. Meine Empfehlung: Das SEPA Projekt schnellstmöglich bis zum 31. Januar abschließen, um nicht vom Ergebnis der Diskussion abhängig zu sein.“

Jörg Wiemer, CEO der Treasury Intelligence Solutions (TIS), kommentiert die aktuelle Diskussion zur Verschiebung so: „Die Entscheidung zur Verlängerung der Übergangsfrist ist aus unserer Sicht konsequent. Wir hatten noch im Januar Anfragen von Unternehmen zur Umstellung ihrer SAP-Systeme und Zahlungsverkehrsprozesse, die bis dato noch überhaupt nicht auf SEPA vorbereitet waren. Nun muss alles daran gesetzt werden, vor allem mittelständischen Unternehmen die mit SEPA verbundenen Vorteile nochmals deutlich zu machen. Sie haben bei einer Verschiebung weitere sechs Monate Zeit für die Umsetzung.

Um ein SAP-System SEPA-fähig zu machen, sind in der Regel recht komplizierte und auch teure Anpassungen nötig, anschließend muss das Ganze noch getestet werden. Wer damit bereits begonnen hat, kann die gewonnene Zeit nutzen, um letzten Feinschliff in seine Systeme bringen. Wir empfehlen Unternehmen generell, im Zuge von SEPA auch ihre internen Prozesse zu vereinheitlichen.“

 

 

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