Anfang Juni 2012 teilte das Bundesfinanzministerium (Bundesministerium der Finanzen / BMF) mit, dass der Nachweis einer Gelangensbestätigung / Gelangensbescheinigung für innergemeinschaftliche Lieferungen nicht beanstandet wird und die alte Rechtslage (Stand: 31.12.2011) gilt. Die Nichtbeanstandungsfrist, in der die bisherigen Belege zum Nachweis von umsatzsteuerfreien Lieferungen ins EU-Ausland verwendet werden dürfen, wird über den 1. Juli 2012 hinaus – bis zum Inkrafttreten der Änderungen der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung (UStDV) – verlängert.
Gelangensbestätigung derzeit nicht verpflichtend
Das heißt: Bis auf weiteres kann auf die Vorlage der Gelangensbestätigung / Gelangensbescheinigung verzichtet werden. Der Wille die Gelangenheitsbestätigung schon bald verpflichtend zu machen ist jedoch weiterhin vorhanden. Bereits während der Sommerpause will das Bundesfinanzministerium offenbar einen Vorschlag erarbeiten: die Umsatzsteuerdurchführungsverordnung (UStDV) soll dann erneut geändert und die im Anwendungserlass zur Gelangensbestätigung vorgesehenen Regelungen rechtlich abgesichert werden.
Gelangensbestätigung und Realisierung im ERP-System
Wir haben großen Informationsbedarf und Verunsicherung in den betroffenen Unternehmen festgestellt, weil vielerorts davon ausgegangen wird, dass das Thema bereits Anfang 2013 wieder aktuell werden könnte. Ferner bedarf die Umsetzung und Einführung dieser Regelung einiger organisatorischer und IT-technischer Vorbereitungen. Aus diesem Grund haben wir bei einigen ERP-Anbietern nachgefragt, wie sie mit dem Thema Gelangensbestätigung umgehen wollen. Folgende Antworten haben wir erhalten:
[toggle_box title=“Microsoft Deutschland GmbH“ width=““]„Natürlich arbeiten wir intensiv daran, die entsprechenden Regelungen dann auch abzubilden. Aber wann das wie in welcher Form passieren wird, kann ich Ihnen heute nicht sagen.“[/toggle_box] [toggle_box title=“Sage Software GmbH“ width=““]
„Wir beobachten die Initiative des BMF aufmerksam. Da die Verordnung jedoch ausgesetzt ist, warten wir bis die Rechtslage geklärt ist. Sollte sich Deutschland mit der EU und der Wirtschaft auf eine praktikable Lösung einigen, würde dieses Dokument, das bei Erstellung der Liefer- bzw. Leistungsdokumente als Fax, Brief oder E-Mail verschickt werden soll, vermutlich im Rahmen der Wartung von uns kostenlos umgesetzt werden.“ [/toggle_box]
Wenn uns weitere Antworten von ERP-Herstellern erreichen, werden wir Sie hier zeitnah informieren.
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