Erika Dean wird Chief Information Security Officer bei Tricentis
Erika Dean wird künftig als Chief Information Security Officer (CISO) die globale Sicherheitsstrategie bei Tricentis verantworten.
Redaktion
IT-OnlineMagazin
Veröffentlicht
23. September 2013
Lesezeit
4 Minuten
Redaktion
IT-OnlineMagazin
Die Neuregelung der Umsatzsteuer Durchführungsverordnung (UStDV) bringt ab dem 1. Oktober 2013 einige Herausforderungen für Unternehmen, die Waren an andere Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten befördern oder versenden. Nur wenn nachgewiesen werden kann, dass die Waren tatsächlich zu einem Empfänger in einem anderen EU-Staat gelangt sind, kann die Lieferung umsatzsteuerfrei erfolgen.
Bislang beanstandeten die Finanzbehörden nicht, wenn der Belegnachweis nach den bis 2011 geltenden Vorschriften geführt wurden. Ab Oktober 2013 wird der Nachweis an verschiedene, zum Teil neue Kriterien geknüpft. Besonderes Risiko dabei: Kann das „Gelangen in einen anderen EU-Staat“ nicht mit den von der Finanzbehörde anerkannten Belegen nachgewiesen werden, so ist unter Umständen die Umsatzsteuer in voller Höhe nachzuzahlen.
Wenn Verkäufer oder Käufer die Waren mit eigenen Transportmitteln transportieren, gilt als Nachweis ausschließlich die Gelangensbestätigung.
Typischerweise gelangen Waren über einen Spediteur, Kurier oder Paketdienst, der den Transport durchführt, zum Empfänger. In dieser Konstellation können als Nachweis benutzt werden:
Bei KEP-Sendungen (Kurier, Express, Paketdienst) sollen die vollständigen Tracking-Daten als Nachweise ausreichen.
Ein Nachweis der erfolgten Lieferung an einen Kunden muss mindestens folgende Angaben enthalten:
Die Gelangensbestätigung ist grundsätzlich durch den Empfänger der Lieferung auszustellen. Es genügt nicht mehr, dass der Versender oder Spediteur den Versand der Waren quittiert.
Bei regelmäßigen Lieferungen kann der Nachweis durch eine Sammelbestätigung geschehen, in der die Lieferungen eines Quartals zusammengefasst werden.
Die Gelangensbestätigung ist ein rein deutscher Nachweis und daher in der restlichen EU in der Regel unbekannt. Abnehmer sind also nicht zu einer Unterschrift verpflichtet, die Nachweispflicht verbleibt beim Lieferanten. Das ist insbesondere bei einmaligen oder seltenen Transaktionen problematisch.
Bei Selbstabholung (FAC-Versendungen) oder unfreier Versendung (EXW-Versendung) besteht kein Vertragsverhältnis zwischen Verkäufer und Spediteur. Die Beschaffung von Nachweisen kann sich als schwierig erweisen. Transporteure im internationalen Verkehr werden in der Regel mit deutschen fiskalischen Anforderungen nicht vertraut sein.
Die Aufzeichnungen werden von Spediteuren in der Regel nur 2 Monate lang gespeichert. Der Verkäufer muss aus steuerrechtlichen Gründen die Nachweise 10 Jahre lang aufbewahren.
Bei einigen wenigen Sendungen und Empfängern werden die Unternehmen die zusätzliche Bürokratie manuell bewältigen können. Wird der Verwaltungsaufwand zu hoch, bieten sich Softwarelösungen für die Dokumentation der erfolgreichen Gelangensbestätigung an.
Diese übernehmen die Kommunikation mit den Warenempfängern und überwachen den Status jeder benötigten Gelangenheitsbestätigung. Sie versenden Mahnungen und automatisieren die Prozesse der Rückläufe.
Ab wann ist die Gelangenbestätigung verpflichtend?
Unter gewissen Umständen ab 1. Oktober 2013 (siehe oben)
Kann ich mit Trackingdaten das Gelangen bestätigen?
Ja, wenn sie vollständig sind, soll das bei KEP-Sendungen genügen (siehe oben)
Es soll eine „Gnadenfrist“ vom BMF bis zum 01.01.2014 geben – wie ist die zu bewerten?
Ein Prüfer des BMF könnte selbst entscheiden, ob er bereits ab 1.10. oder ab 1.1. die Nachweise gemäß der neuen UStDV verlangt. Rechtlich abgesichert ist die Duldung nach Expertenmeinung nicht. Wir empfehlen Unternehmen daher nicht, sich auf diese mögliche Gnadenfrist zu verlassen.
Weiterführende Links:
Online-Check Gelangensbestätigung: Ihr Umsatzsteuer Risiko ermitteln
Bitte prüfen Sie für Ihre Situation den individuellen Sachverhalt und die Nachweismöglichkeiten. Eine Haftung für die Richtigkeit der Angaben können wir – wie bei allen anderen Artikeln auch – leider nicht übernehmen.
Erika Dean wird künftig als Chief Information Security Officer (CISO) die globale Sicherheitsstrategie bei Tricentis verantworten.
Redaktion
IT-OnlineMagazin
Welche Rolle Changemanagement in Transformationen spielt und warum der emotionale Faktor im KI-Zeitalter dabei an Bedeutung gewinnt.
Business AI braucht eine integrierte Datenbasis. Ob die SAP Business Data Cloud (SAP BDC) diesen Erwartungen gerecht werden und wie der Umstieg gelingen kann.
Redaktion
IT-OnlineMagazin