SAP hat seine Wartungs- und Supportbedingungen für On-Premises-Software angepasst. Hintergrund ist ein Wettbewerbsverfahren der Europäischen Kommission, das im September 2025 eingeleitet wurde. Mit den nun angenommenen Verpflichtungszusagen verpflichtet sich SAP, mehrere Vertrags- und Wartungsregelungen zu ändern. Die Zusagen gelten weltweit und sind für zehn Jahre verbindlich.
Für Unternehmen, die SAP ERP, SAP ECC oder SAP S/4HANA On-Premises betreiben, eröffnen sich damit zusätzliche Möglichkeiten, Wartungs- und Lizenzmodelle flexibler an ihre Transformationsstrategie anzupassen.
EU-Kommission mit Wettbewerbsbedenken
Die Europäische Kommission hatte das Verfahren eingeleitet, aufgrund des Verdachts, dass einzelne Wartungsbedingungen den Wettbewerb auf dem Markt für Supportleistungen für SAP-On-Premises-Software einschränken könnten. Im Mittelpunkt standen Regelungen, die es Unternehmen erschwerten, einzelne SAP-Installationen unabhängig voneinander zu betreiben, Wartungsverträge nur für Teile ihrer Systemlandschaft anzupassen oder zu beenden und nach einem Wechsel zu einem Drittanbieter wieder ohne zusätzliche Gebühren in die SAP-Wartung zurückzukehren.
SAP legte daraufhin Verpflichtungszusagen vor, die nach einer Marktbefragung nochmals überarbeitet wurden. Mit deren Annahme beendet die Europäische Kommission nun das Verfahren, ohne einen Wettbewerbsverstoß festzustellen oder ein Bußgeld zu verhängen.
Welche Änderungen künftig gelten
Die neuen Regelungen betreffen ausschließlich On-Premises-Produkte. Cloud-Angebote wie RISE with SAP, GROW with SAP oder andere SAP-Cloud-Services sind von der Entscheidung nicht betroffen. Zu den wichtigsten Änderungen gehören:
- Mehr Flexibilität bei kommerziellen Installationen: Unternehmen können ihre SAP-Landschaft künftig einfacher in mehrere kommerzielle Installationen aufteilen und diese unabhängig voneinander verwalten. Dadurch lassen sich unterschiedliche Wartungsstrategien innerhalb einer Systemlandschaft leichter umsetzen.
- Alternative Berechnung der Wartungsbasis: SAP führt eine zusätzliche Methode zur Berechnung der Wartungsgebühren ein. Diese berücksichtigt insbesondere Szenarien, in denen Unternehmen dauerhaft nicht mehr genutzte Lizenzen (Shelfware) in ihrer Systemlandschaft haben.
- Wegfall der Reinstatement Fees: Kunden, die nach einem Wechsel zu einem anderen Supportmodell wieder in die SAP-Wartung zurückkehren möchten, müssen künftig keine sogenannten Reinstatement Fees mehr zahlen.
- Reduzierte Back-Maintenance-Gebühren: Auch die Gebühren für rückwirkende Wartung werden gesenkt.
- Weltweit einheitliche Anwendung: SAP verpflichtet sich außerdem, die neuen Regelungen weltweit einheitlich anzuwenden und die entsprechenden Richtlinien transparent zu dokumentieren.