SAP lockert Wartungsregeln für On-Premises: Mehr Flexibilität bei Support und Lizenzen

Veröffentlicht

17. Juli 2026

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SAP lockert Wartungsregeln für On-Premises: Mehr Flexibilität bei Support und Lizenzen

SAP hat seine Wartungs- und Supportbedingungen für On-Premises-Software angepasst. Hintergrund ist ein Wettbewerbsverfahren der Europäischen Kommission, das im September 2025 eingeleitet wurde. Mit den nun angenommenen Verpflichtungszusagen verpflichtet sich SAP, mehrere Vertrags- und Wartungsregelungen zu ändern. Die Zusagen gelten weltweit und sind für zehn Jahre verbindlich.

Für Unternehmen, die SAP ERP, SAP ECC oder SAP S/4HANA On-Premises betreiben, eröffnen sich damit zusätzliche Möglichkeiten, Wartungs- und Lizenzmodelle flexibler an ihre Transformationsstrategie anzupassen.

EU-Kommission mit Wettbewerbsbedenken

Die Europäische Kommission hatte das Verfahren eingeleitet, aufgrund des Verdachts, dass einzelne Wartungsbedingungen den Wettbewerb auf dem Markt für Supportleistungen für SAP-On-Premises-Software einschränken könnten. Im Mittelpunkt standen Regelungen, die es Unternehmen erschwerten, einzelne SAP-Installationen unabhängig voneinander zu betreiben, Wartungsverträge nur für Teile ihrer Systemlandschaft anzupassen oder zu beenden und nach einem Wechsel zu einem Drittanbieter wieder ohne zusätzliche Gebühren in die SAP-Wartung zurückzukehren.

SAP legte daraufhin Verpflichtungszusagen vor, die nach einer Marktbefragung nochmals überarbeitet wurden. Mit deren Annahme beendet die Europäische Kommission nun das Verfahren, ohne einen Wettbewerbsverstoß festzustellen oder ein Bußgeld zu verhängen.

Welche Änderungen künftig gelten

Die neuen Regelungen betreffen ausschließlich On-Premises-Produkte. Cloud-Angebote wie RISE with SAP, GROW with SAP oder andere SAP-Cloud-Services sind von der Entscheidung nicht betroffen. Zu den wichtigsten Änderungen gehören:

  • Mehr Flexibilität bei kommerziellen Installationen: Unternehmen können ihre SAP-Landschaft künftig einfacher in mehrere kommerzielle Installationen aufteilen und diese unabhängig voneinander verwalten. Dadurch lassen sich unterschiedliche Wartungsstrategien innerhalb einer Systemlandschaft leichter umsetzen.
  • Alternative Berechnung der Wartungsbasis: SAP führt eine zusätzliche Methode zur Berechnung der Wartungsgebühren ein. Diese berücksichtigt insbesondere Szenarien, in denen Unternehmen dauerhaft nicht mehr genutzte Lizenzen (Shelfware) in ihrer Systemlandschaft haben.
  • Wegfall der Reinstatement Fees: Kunden, die nach einem Wechsel zu einem anderen Supportmodell wieder in die SAP-Wartung zurückkehren möchten, müssen künftig keine sogenannten Reinstatement Fees mehr zahlen.
  • Reduzierte Back-Maintenance-Gebühren: Auch die Gebühren für rückwirkende Wartung werden gesenkt.
  • Weltweit einheitliche Anwendung: SAP verpflichtet sich außerdem, die neuen Regelungen weltweit einheitlich anzuwenden und die entsprechenden Richtlinien transparent zu dokumentieren.

Mehr Flexibilität für Transformationsvorhaben

Jens Hungershausen, Foto: DSAG

Auch die Deutschsprachige SAP-Anwendergruppe (DSAG) bewertet die Änderungen positiv. Aus Sicht des Anwenderverbands erhalten Unternehmen mehr Handlungsspielraum bei der Gestaltung ihrer SAP-Systemlandschaften.

„Aus Sicht der DSAG-Mitgliedsunternehmen ist dies ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Die zusätzliche Flexibilität wird mehr Kunden dabei helfen, die für ihre SAP-Systemlandschaft richtigen Entscheidungen zu treffen. Auch im Kontext der Cloud-Strategie von SAP ist es wichtig, selbst entscheiden zu können, wie mit Systemen verfahren wird, die weiterhin einen Mehrwert für das Unternehmen bieten und nicht abgeschaltet werden müssen“, ordnet DSAG-Vorstandsvorsitzender Jens Hungershausen ein.

Diese Aussage macht auch deutlich, dass die neuen Regelungen nicht als Gegenmodell zur Cloud-Strategie von SAP verstanden werden sollten. Vielmehr erhalten Unternehmen zusätzliche Optionen, bestehende On-Premises-Systeme entsprechend ihrer individuellen Transformationsplanung weiter zu betreiben.

Uwe Werner, Foto: Privat

Es gibt daher auch einige Punkte zu beachten: „Beim Blick in die Detailregelungen zeigt sich, dass viele der neuen Optionen an konkrete Voraussetzungen geknüpft sind. Dazu zählen beispielsweise ein Personalabbau von mehr als zehn Prozent innerhalb von zwei Jahren, die Veräußerung von Unternehmensteilen (Divestitures), Implementierungen, deren Scheitern SAP zu vertreten hat, Insolvenz oder Produkte in der Customer Specific Maintenance. So oder so sind die neuen Regelungen besser als der bisherige Status quo. Die entscheidende Frage ist nun, wie viele SAP-Kunden sie tatsächlich nutzen können und wie viele aufgrund der definierten Voraussetzungen außen vorbleiben“, so Uwe Werner, Gründer und Inhaber der Uwe Werner IT Einkaufsberatung.

Auswirkungen beim Support für Unternehmen

Die Entscheidung verändert weder die Wartungsfristen für SAP-Produkte noch verpflichtet sie Unternehmen zu einem Wechsel ihres Supportmodells. Sie erweitert jedoch den Handlungsspielraum bei der Gestaltung von Wartungs- und Lizenzstrategien.

Vor allem Unternehmen mit komplexen oder über Jahre gewachsenen SAP-Landschaften können künftig flexibler entscheiden,

  • welche Installationen weiterhin durch SAP gewartet werden,
  • wo alternative Supportmodelle sinnvoll sind,
  • wie sich ungenutzte Lizenzbestände auf die Wartungsbasis auswirken,
  • und wie sich Wartungsverträge besser an den tatsächlichen Bedarf anpassen lassen.

Gerade während einer mehrjährigen Transformation in Richtung SAP S/4HANA oder hybrider Betriebsmodelle können diese zusätzlichen Optionen sinnvoll genutzt werden.

Für CIOs, SAP-Programmverantwortliche und Lizenzmanager lohnt sich deshalb ein genauer Blick auf bestehende Wartungs- und Lizenzverträge: Die neuen Regelungen schaffen zusätzliche Flexibilität für Unternehmen, die ihre SAP-Landschaften schrittweise modernisieren und unterschiedliche Betriebsmodelle parallel nutzen möchten.

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