Aufatmen bei vielen Handelsunternehmen, denn die ursprünglich geplante „Gelangensbestätigung“, deren Einführung bereits einmal verschoben wurde, wird voraussichtlich zunächst nicht zwingend notwendig werden. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat einen Entwurf zur erneuten Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung erarbeitet, der zum 1. Oktober 2013 in Kraft treten soll. Demnach würden für den Nachweis der Auslieferung einer Ware – neben der aufwändigen und daher unbeliebten Gelangensbestätigung – auch
- ein handelsrechtlicher Frachtbrief,
- eine Bescheinigung des beauftragten Spediteurs,
- ein erstelltes Protokoll, das den Transport lückenlos bis zur Ablieferung beim Empfänger nachweist (track-and-trace),
- die Entgegennahme der Postsendung an den Abnehmer und der Nachweis über die Bezahlung der Lieferung (Postdienstleister)[/pluslist]
zum Nachweis und damit zum Vorsteuerabzug bei innergemeinschaftlichen Lieferungen anerkannt werden. Ferner bleibt die bisherige Übergangsregelung bis zum Inkrafttreten der neuen Regelungen am 1. Oktober 2013 gültig. In der Praxis wird dies vermutlich bedeuten, dass die Gelangensbestätigung (Gelangensbescheinigung) bis dahin nicht genutzt werden wird.
Regelung zur Gelangenheitsbestätigung ab Oktober 2013
Lesen Sie hier, was ab Oktober 2013 im EU Handel zwischen Unternehmen und zur Gelangensbestätigung zu beachten ist. Unter bestimmten Umständen ist sie dann die einzige Nachweismöglichkeit.

Gerhard Stirner, Geschäftsführer der TIA innovations GmbH , kommentierte die neue Regelung gegenüber dem IT-Onlinemagazin folgendermaßen: „Die Gelangensbestätigung bleibt ein Thema für die Unternehmen, denn die grundsätzliche Verpflichtung eines Nachweises für die Auslieferung an den Empfänger bleibt für die Unternehmen bestehen. Das BMF gibt nun zusätzliche Möglichkeiten, diesen Beweis zu führen. Eine einfacher Nachweis ist über das von der TIA projektierte Portal möglich. Dass ein Bedarf an einer solchen Lösung besteht, belegen die Nachfragen verschiedener Unternehmen.“
One comment
Pingback: Gelangensbestätigung Gelangensbescheinigung Termin verschoben | IT-Onlinemagazin