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DSAG empfiehlt bei Cloud-Services auf Wechselmöglichkeit zu achten

DSAG CloudDie DSAG empfiehlt SAP-Anwenderunternehmen bei der Entscheidung für Infrastrukturanbieter und Cloud-Services — wie bei anderen Services auch — keine unnötigen Abhängigkeiten aufzubauen. Diese entstehen in der Regel, wenn man sich für Speziallösungen oder Dienste entscheidet, die von anderen Anbietern nicht oder nicht vollständig angeboten werden.

Dadurch könnten sie bei Bedarf nicht leicht genug ausgetauscht werden. Ferner sollte man vorab auch zugesagte Verfügbarkeiten aushandeln und alle Lizenzfragen klären.

 

SAP, Microsoft Azure, Amazon Web Services oder Google Cloud Platform?

SAP Cloud ArchitekturSAP und Microsoft bieten Unternehmen künftig gemeinsam Cloud-Dienste an, wie die Unternehmen im November 2017 mitteilten. S/4HANA-Lösungen kann man damit auch in der Microsoft-Cloud Azure betreiben — als Alternative zur SAP-Cloud, Amazon Web Services oder Google Cloud Platform. Genutzt wird die Infrastruktur der jeweiligen Unternehmen. SAP nennt das Multi-Cloud Fähigkeit seiner SAP Cloud Platform. Kunden haben damit Wahlfreiheit zwischen den drei größten Infrastrukturanbietern — und SAP selbst.

Jean-Claude Flury, Vorstand Business Networks Integration der DSAG, begrüßte die jüngste Ankündigung der Partnerschaft zwischen SAP und Microsoft, weil sie zusätzliche Wahlfreiheit, Wettbewerb und Wechselmöglichkeiten bietet, solange der Service standardisiert ist. Voraussetzung sei jedoch auch, so der DSAG-Vorstand, „dass die Kooperation zu einer stabilen Beziehung wird“.

Welche gemeinsamen Services SAP und Microsoft zusätzlich anbieten werden, ist noch offen. Möglich wären gemeinsame Lösungen für Prozesse oder die Verknüpfung der gemeinsamen Angebote. Da Microsoft offenbar S/4HANA für die Finanzprozesse im eigenen Haus nutzen will, kann man hier sehr viel spekulieren.

 

Keine weiteren Abhängigkeiten aufbauen

Wenn derartige Kooperationen keinen Bestand haben, entstehen zusätzliche Abhängigkeiten, in der Regel zu Lasten der Kunden. Daher rät die DSAG, die genutzten Services standardisiert zu halten und auf deren Übertragbarkeit zu einem anderen Dienstleister zu achten.

Die DSAG regt dazu an, sich folgende Fragen zu stellen:

  • Welche Szenarien eignen sich für den Einsatz?
  • Wo liegen die Daten?
  • Wer ist für die Fehlerbehebung verantwortlich?

Gerade der letzte Punkt kann wichtig sein, wenn unzureichende Verfügbarkeit oder schwer einzugrenzende Problemen in der Funktionalität auftreten.

 

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