E-Rechnungspflicht: Konkrete Umsetzung wirft weiter Fragen auf

Gut zwei Monate noch, dann gilt in Deutschland die E-Rechnungspflicht im B2B. Papierrechnungen haben ab dem 1. Januar 2025 keinen Vorrang mehr, der Empfang von E-Rechnungen ist verpflichtend, für den Versand gibt es noch eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2026. Grundlage der E-Rechnung im B2B ist das Wachstumschancengesetz, das die gesetzlichen Vorgaben zur Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG neu fasst. Näheres zu Formaten, Übergangsfristen und den gesetzlichen Hintergrund haben wir bereits hier zusammengefasst.

Am 15.10.2024 nun hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) in einem Schreiben wichtige Konkretisierungen zu den Verpflichtungen zur Erteilung und zum Empfang der sogenannten E-Rechnung formuliert. Unter anderem geht es um zulässige Rechnungsformate, technische Voraussetzungen für den Empfang, Besonderheiten bei Dauerschuldverhältnissen und den Vorsteuerabzug.

 

Klar definierter Transportweg für die E-Rechnung

Die Deutschsprachige SAP-Anwendergruppe e. V. (DSAG) sieht Nachbesserungsbedarf bei der neuen BMF-Regelung. Hintergrund: Viele ihrer Mitgliedsunternehmen sind international tätig und setzen sich durch ausländische Regelungen zu elektronischen Rechnungen seit längerem mit der Thematik auseinander. Das Schreiben sei grundsätzlich begrüßenswert und stelle gegenüber dem ursprünglichen Entwurf eine deutliche Verbesserung dar. Es enthalte jedoch weiterhin Unschärfen und Schwachstellen.

Stephan HüttmannSo fordert Stephan Hüttmann, DSAG-Fachvorstand Financials (Foto), dringend die Einführung eines einheitlichen und klar definierten Transportweges. Dieser könnte z. B. durch die Einführung des mehrfach im Schreiben erwähnten Meldesystems der Finanzverwaltung erreicht werden. Ein solches Meldesystem könnte die Rechnungen zentral in Form eines Clearings abspeichern und verteilen. „Die parallele Nutzung verschiedener Übertragungswege verursacht erhebliche Kosten für Unternehmen“, so Stephan Hüttmann.

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Zeitlicher Rahmen für die Umsetzung fehlt 

Um diese zu vermeiden, fordert die DSAG, dass langfristig nur ein Übertragungsweg zugelassen wird. Der E-Mail-Versand könne als Übergangstechnologie bis Ende 2027 genutzt werden, danach sollte z.B. Peppol in Form des so genannten 5-Corner-Modells der einzige Übertragungskanal sein oder eine zentrale deutsche Meldestelle im Rahmen der ViDA-Umsetzung. Letztgenanntes soll laut BMF-Schreiben künftig umgesetzt werden – was „künftig“ genau bedeutet konkretisiert das Finanzministerium jedoch nicht.

Aus technischer Sicht präferiert die DSAG weiterhin das UBL-Format der XRechnung. Der Verband hofft, dass sich dies aufgrund der Mehrfacherwähnung des Fomates XRechnung im BMF-Schreiben als de facto-Standard durchsetzt und damit die mögliche Formatvielfalt eingedämmt wird.

 

DSAG plädiert für praxisnahe Gesetzgebung

Ziel einer neuen Regelung sollte es sein, Unternehmen zu entlasten, indem durchgängige Prozesse implementiert werden, die insbesondere auch den grenzüberschreitenden Rechnungsverkehr innerhalb der EU ermöglichen. Ein solches System könnte auch zur Reduktion der bestehenden Meldepflichten beitragen, was die Verwaltung für Unternehmen erheblich vereinfachen würde. „Zusammengefasst sehen wir, dass mit der Regelung ein guter Weg eingeschlagen wurde“, ordnet Stephan Hüttmann ein. „Ziel muss es sein, sowohl Unternehmen zu entlasten als auch internationale Standards und Prozesse im Einklang mit der europäischen Gesetzgebung zu schaffen.“ Hier bietet die DSAG als Vertretung von mehr als 4.000 Unternehmen im DACH-Raum dem BMF einen konstruktiven Dialog im Sinne der Unternehmen an, um auch künftig eine praxisnahe Gesetzgebung zu erarbeiten.

 

Fazit: Die E-Rechnungspflicht ist gesetzt, der Weg dorthin bleibt unklar

Die parallele Nutzung unterschiedlicher Übertragungswege, wie sie aktuell möglich ist, birgt das Risiko hoher Implementierungskosten für Unternehmen. Die Forderung nach einem zentralen Meldesystem oder der Nutzung von Peppol als langfristiger Standard zeigt auf, dass es noch viel Unsicherheit gibt, wie die praktische Umsetzung aussehen soll. Auch der fehlende zeitliche Rahmen für die Umsetzung bestimmter technischer Anforderungen wirft weiter Fragen auf: Während der Übergang bis 2027 teilweise durch die Nutzung von E-Mail als Übertragungstechnologie erleichtert wird, bleibt die langfristige Perspektive unklar.

Um eine echte Entlastung für Unternehmen zu erreichen, sind klare Vorgaben, einheitliche Übertragungswege und die Berücksichtigung internationaler Standards unverzichtbar.

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