IT-Dienstleister haben oft Zugang zu personenbezogenen Daten ihrer Kunden. Schon ab 10 Mitarbeitern muss ein Unternehmer in der Regel einen Datenschutzbeauftragten bestellen. Es drohen bereits jetzt beträchtliche Bußgelder, die nach EU-Plänen weiter steigen sollen und dann bis zu fünf Prozent des Jahresumsatzes betragen können. Das Thema „Compliance“ rückt damit auch im Mittelstand in den Fokus.
Aus Unternehmersicht kann es sinnvoll sein, einen externen Datenschutzbeauftragten zu berufen – statt einen eigenen Mitarbeiter zum Datenschutzbeauftragten zu machen. Ein externer Datenschutzbeauftragter ist Experte zum Datenschutz, neutral, fachlich auf dem neuesten Stand und genießt keinen besonderen Kündigungsschutz, wie es ein eigener Mitarbeiter tut.
Auftragsdatenverarbeitung durch IT-Unternehmen
Für IT-Dienstleister und IT-Servicebereiche gilt es, die gesetzlichen Anforderungen zu kennen und diese zu erfüllen. Im IT-Support hat man es beispielsweise sehr oft mit der sogenannten Auftragsdatenverarbeitung zu tun, wenn man selbst oder beauftragte Subunternehmer potenziell Zugang zu personenbezogenen Daten in den Rechnersystemen der Kunden haben. Hierfür und für andere Beispiele gilt es, datenschutzrechtliche Vereinbarungen zu treffen.
Durch Verwendung einer Online-Datenschutz-Plattform und der Nutzung von EU-Fördergeldern kann man bei ER-Secure nun einen externen Datenschutzbeauftragten schon ab 125€ pro Jahr beauftragen und damit die gesetzlichen Anforderungen zum Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) erfüllen. Die persönlichen Haftungsrisiken der Geschäftsführer können so verringert und der gestiegenen Sensibilität von Geschäftspartnern und Kunden Rechnung getragen werden.
[box_tip]Weitere Informationen zum Einsatz eines externen Datenschutzbeauftragten in IT-Unternehmen. Sie können auch einen Termin für eine kostenlose und unverbindliche Datenschutzberatung mit Herrn Rautenberg vereinbaren.[/box_tip][quote]

Rene Rautenberg, ER-Secure e.K. [/quote]