
Der Stichtag für die Umsetzung des Lieferantenwechsels für Stromkunden innerhalb von 24 Stunden (LFW24), wurde vom 4. April 2025 auf den 6. Juni 2025 verschoben. Die DSAG, die sich beim Übergang zum LFW24 als Mittler zwischen Marktteilnehmern, SAP und der Bundesnetzagentur versteht, begrüßt diesen Aufschub als Teilerfolg – er verschaffe Versorgungsunternehmen etwas mehr Zeit, die komplexen Anforderungen zu erfüllen. Dennoch bleibe der Druck auch bei dieser Frist hoch. Deshalb will sich die DSAG auch weiterhin dafür einsetzen, den betroffenen Unternehmen eine sichere Umstellung zu ermöglichen.
Ursprünglicher Stichtag war kaum zu schaffen
„Die ursprüngliche Frist barg erhebliche Risiken für die Stabilität der Marktprozesse. Fehlerhafte Umsetzungen hätten zu Störungen in der Energieversorgung führen und das Vertrauen der Verbraucher nachhaltig beeinträchtigen können“, ordnet Dr. Frank Schmidt, DSAG-Arbeitskreissprecher Energieversorger, ein. Dieses Bild zeigte auch eine von der Bundesnetzagentur (BNetzA) selbst durchgeführte Umfrage mit 380 Teilnehmenden, darunter 250 Verteilnetzbetreiber. „Die Verschiebung auf den 6. Juni 2025 ist ein wichtiger und sehr zu begrüßender Schritt. Allerdings dürfte es auch mit diesen zwei zusätzlichen Monaten noch herausfordernd werden, die Anforderungen mit der notwendigen Qualität umzusetzen“, ist sich Schmidt sicher.
„Der LFW24, der Stromkunden einen Wechsel des Anbieters innerhalb eines Werktages ermöglichen soll, erfordert tiefgreifende Anpassungen der Marktprozesse und IT-Systeme. Die sehr späte Veröffentlichung der regulatorischen Vorgaben hat die Umsetzung zusätzlich erschwert“, fasst DSAG-Fachvorstand Stephan Hüttmann die Herausforderungen für die Energieversorgungsunternehmen (EVU) zusammen. Hinzu kommt: Viele Unternehmen konnten ihre IT-Konzepte erst nach dem 1. Oktober 2024 finalisieren, da die Ressourcen noch in der Umsetzung anderer Vorgaben gebunden waren und die letzte fachliche Klarheit der Regelungen erst zu diesem Zeitpunkt geschaffen wurde. Eine verbleibende Umsetzungszeit von nur sechs Monaten bestehend aus Software-Entwicklung, -Implementierung und den erforderlichen Tests wäre für einen solch umfassenden Umbau nicht ausreichend gewesen. Das bestätigte auch eine DSAG-Umfrage im Arbeitskreis Energieversorger aus September 2024 unter 160 Unternehmen. Sie zeigte, dass 88 Prozent der Befragten die Umsetzung bis April 2025 nicht schaffen würden.
Unterstützung für EVU im SAP-ECC-Umfeld bündeln
SAP hatte mit Bezug auf LFW24 angekündigt, lediglich für Kunden mit SAP S/4HANA Utilities eine umfängliche Lösung anbieten zu können und erste Teile davon Ende Februar 2025 auszuliefern. Kunden mit SAP ERP Central Component (SAP ECC) hingegen können lediglich auf eine Rumpf-Softwareauslieferung hoffen. Für diese Kunden ergibt sich aus Sicht der DSAG die Notwendigkeit, die Kräfte am Markt zu bündeln und auf Basis einer gemeinsamen Anstrengung in enger Zusammenarbeit mit Beratungshäusern und SAP über den von SAP gelieferten Scope hinaus Unterstützung zu erhalten. Dies sei bereits bei der Umsetzung der Strom- und Gaspreisbremse ein Erfolgsmodell gewesen, an das es anzuknüpfen gelte: „Dem Aufruf an die Beratungshäuser, gemeinsam eine Unterstützung für die Energieversorgungsunternehmen im SAP-ECC-Umfeld abzustimmen, sind schon einige Unternehmen gefolgt. Weitere sind gern willkommen“, hebt DSAG-Arbeitskreissprecher Dr. Frank Schmidt daher hervor.
Einschwingphase nach Juni 2025 möglich
Ebenfalls als hilfreich betrachtet die DSAG das Signal der BNetzA, eine Einschwingphase nach dem 6. Juni 2025 ermöglichen zu wollen. Unternehmen, die die Frist nicht einhalten können, müssen jedoch darlegen, welche Anstrengungen sie unternommen haben, um die geforderten Prozesse sicherzustellen. Bei Versäumnissen wird die Behörde Gegenmaßnahmen prüfen. „Die BNetzA hat klar gemacht, dass sie die Digitalisierung der Branche vorantreiben will. Dieser Fokus ist wichtig, darf aber nicht zulasten der Qualität und Stabilität gehen“, sagt Schmidt. Besonders verweist er darauf, dass zunehmend Fragen der Resilienz aus dem Blick geraten sind. Digitalisierung, die nur für eine Rennstrecke designt wurde, wird versagen, wenn es Ausfälle durch Naturereignisse oder technische Störungen gibt. Dann sind Prozesse zum konsistenten Wiederanlauf gefragt, die aktuell noch nicht geregelt sind. Eine stabile Energieversorgung ist die Basis einer starken Wirtschaft wie auch des gesellschaftlichen Friedens.
Konstruktive Zusammenarbeit unverzichtbar
Einen Aufschub auf den 1. Oktober 2025 – wie von einer Initiative von 42 Unternehmen unter Beteiligung der DSAG ursprünglich angestrebt – hat die BNetzA allerdings ausgeschlossen. Begründet wurde dies damit, dass Unternehmen, die erklärten, die Anforderungen bis zum Stichtag erfüllen zu können, nicht benachteiligen werden dürfen. „Wir freuen uns, dass die BNetzA die Hinweise und Rückmeldungen der Branche ernst genommen hat. Die Verschiebung ist ein Teilerfolg, der allen Marktteilnehmern helfen wird. Schließlich erfordert eine Kommunikation im Markt eine gleiche Sprache und ein gleichartiges Verstehen der Nachrichten“, schließt DSAG-Fachvorstand Hüttmann. Um zum neuen Stichtag 6. Juni 2025 plus einer sich gegebenenfalls anschließenden Einschwingphase eine reibungslose Umstellung zum LFW24 sicherzustellen, sei auch weiterhin eine konstruktive Zusammenarbeit von Energieversorgern, Software-Herstellern, BNetzA und Verbänden essenziell. Diese möchte die DSAG als Vermittler auch künftig aktiv vorantreiben – speziell mit Blick auf Unternehmen im SAP-ECC-Release.